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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4375/21

Datum:
16.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4375/21
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0316.5K4375.21.00
 
Schlagworte:
Befreiung von der Festsetzung Fläche für die Forstwirtschaft; Drittschutz; Gebot der Rücksichtnahme
Normen:
BauO NRW § 6; BauGB § 31 Abs 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.

 
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