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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 2276/20

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2276/20
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0810.5K2276.20.00
 
Schlagworte:
Baugenehmigung Nachbarklage Gebot der Rücksichtnahme Stellplätze
 
Tenor:

Die der Beigeladenen unter dem 15. April 2020 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück U.-straße. xxx in F. wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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