Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 408/23

Datum:
28.04.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 408/23
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0428.19L408.23.00
 
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5; LHundG NRW § 12 Abs. 1, § 3 Abs. 3; VwVfG NRW § 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1
Leitsätze:

1. Die Nachholung einer fehlenden Anhörung setzt voraus, dass die Behörde die vorgebrachten Einwände des Adressaten des Verwaltungsakts zur Kenntnis nimmt und eine neue, unvoreingenommene Prüfung vornimmt, ob sie an ihrer bereits getroffenen Entscheidung festhält.

2. § 12 Abs. 1 LHundG NRW ermächtigt zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Zeit bis zur Begutachtung eines Hundes gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 LHundG NRW und ggf. Feststellung seiner Gefährlichkeit, sofern ein begründeter Verdacht gegeben ist, dass einer der Tatbestände des § 3 Abs. 3 Satz 1 LHundG NRW erfüllt ist.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank