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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1803/23

Datum:
18.12.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1803/23
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:1218.19L1803.23.00
 
Schlagworte:
Erfolgloser Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Widerruf einer erteilten Gaststättenerlaubnis
Normen:
§ 15 Abs. 2 GastG
 
Tenor:

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 4. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2023 wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 4847/23 wird im Hinblick auf die Androhung unmittelbaren Zwangs in Ziffer 5. der genannten Ordnungsverfügung angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, die Antragsgegnerin zu 1/3.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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