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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12c K 4578/20.PVL

Datum:
02.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12c Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12c K 4578/20.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0102.12C.K4578.20PVL.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 34 A 155/23.PVL
Schlagworte:
Mitbestimmung Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle
Normen:
PersVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5
Leitsätze:

Der Mitbestimmungstatbestand "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle" greift nur bei solchen Maßnahmen ein, die unmittelbar die Kriterien der Vergütungsbemessung in genereller Form regeln. Tatsächliche Vorgänge, die im Rahmen der Anwendung der einschlägigen Tarifnormen zur Eingruppierung erfolgen, werden nicht selbst zum Kriterium der Vergütungsbemessung, sondern dienen der Feststellung tariflich bestimmter Kriterien

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 
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