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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12c K 3562/19.PVL

Datum:
09.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12c K 3562/19.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0109.12C.K3562.19PVL.00
 
Schlagworte:
Feststellungsantrag konkreter Feststellungsantrag abstrakter Feststellungsantrag Antragsänderung Mitbestimmung Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle Heimarbeit
Normen:
PersVG § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 14
Leitsätze:

1. Der Übergang von einem konkreten zu einem abstrakten Feststellungsantrag setzt voraus, dass die aufgrund des ursprünglichen konkreten Feststellungsantrags streitigen Fragen sich zwischen den Beteiligten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wieder stellen werden.2. Streitigkeiten über den Umfang einer genehmigten Heimarbeit erfüllen nicht den Mitbestimmungstatbestand der Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Dienststelle gemäß § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 PersVG NRW.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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