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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12c K 1947/19.PVL

Datum:
09.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12c K 1947/19.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0109.12C.K1947.19PVL.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 34 A 218/23.A
Schlagworte:
Personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, Feststellungsinteresse, Gestaltung der Rechtslage, Umsetzung, Wegfall der Planstelle, Planstellenwegfall
Leitsätze:

Das Feststellungsinteresse an der Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entfällt, wenn die Rechtslage personalvertretungsrechtlich nicht mehr gestaltet werden kann. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn die streitbefange Umsetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil die ursprünglich besetzte Planstelle weggefallen ist oder weil der/die betroffene Beschäftigte die Dienststelle zwischenzeitlich aus anderen Gründen verlassen hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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