Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1594/22

Datum:
03.02.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1594/22
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:0203.12L1594.22.00
 
Schlagworte:
Amtsärztliche Untersuchung Reaktivierungsuntersuchung isolierte Anfechtung isolierte Anfechtbarkeit einstweilige Anordnung
Normen:
VwGO §123 Abs 1 BeamtStG § 29 Abs 5 S. 1
Leitsätze:

1. Die isolierte Überprüfung der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung im Rahmen eines Zurruhesetzungs- oder Reaktivierungsverfahrens ist nicht gemäß § 44a S. 1 VwGO ausgeschlossen, weil ein solcher Ausschluss für die Beamten erhebliche und irreversible Nachteile mit sich zu bringen vermag.2. In Untersuchungsanordnungen, die den Beamten zu einer (kompletten) körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation verpflichten, muss der Dienstherr dem Arzt Art und Umfang der Untersuchung näher eingrenzend vorgeben. Die Anforderungen dürfen allerdings nicht so hoch sein, dass der Dienstherr sie praktisch nicht mehr erfüllen kann.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank