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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 2523/20

Datum:
21.06.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2523/20
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2022:0621.6K2523.20.00
 
Schlagworte:
Nachbarklage; Einfügen; Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung; Einblickmöglichkeiten
Normen:
BauGB § 34; BauO NRW § 6
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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