Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 244/19

Datum:
17.08.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 244/19
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2022:0817.10K244.19.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger zu 1. die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Großraumgarage mit Anbaugarage für das Grundstück T.--------straße X in Dortmund vom 8. Januar 2019 aufgehoben.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1. zu 1/6 sowie die Beklagte und der Beigeladene jeweils zu 5/12. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen zu 2. und 3. tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und des Beigeladenen trägt der Kläger zu 1. jeweils zu 1/12. Im Übrigen trägt jeder der Beteiligten seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank