Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1440/20

Datum:
12.01.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1440/20
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2021:0112.9L1440.20.00
 
Schlagworte:
Nachbar, Rücksichtnahme, Stellplatzanlage, rückwärtige Bebauung
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
Leitsätze:

Rücksichtlosigkeit einer durch den Nachbarn geplanten Stellplatzanlage im rückwärtigen Grundstücksbereich, wenn dieser in der nächsten Umgebung des Vorhabens bislang einheitlich frei von einer Bebauung mit Stellplätzen ist.

 
Tenor:

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank