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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 1332/20

Datum:
02.02.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 1332/20
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2021:0202.8L1332.20.00
 
Schlagworte:
Abschiebung; Abschiebungsmöglichkeit; Ausreisefrist; Ausreisepflicht; Duldung; Duldungsanspruch; Grenzübertrittsbescheinigung; Möglichkeit
Normen:
AufenthG § 60a Abs 2 Satz 1
Leitsätze:

Zur Verpflichtung, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu erteilen, wenn seine Abschiebung zwar grundsätzlich möglich, aber ungewiss ist, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraums die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann.

 
Tenor:
 
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