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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 L 20/21

Datum:
08.01.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 20/21
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2021:0108.20L20.21.00
 
Schlagworte:
Coronavirus, SARS-CoV-2, Schutzimpfung, Leistungsklage, örtliche Zuständigkeit
Normen:
VwGO § 52 Nr 5; VwGO § 83; GVG § 17a
Leitsätze:

Für einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" aufgegeben werden soll, bei dem Antragsteller unverzüglich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO die örtliche Zusändigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegeben.

 
Tenor:

Das Verfahren wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.

 
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