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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1214/21

Datum:
05.11.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1214/21
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2021:1105.12L1214.21.00
 
Schlagworte:
Betäubungsmittel, Betäubungsmittelkonsum, Drogenkonsum, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, amtsärztliche Untersuchung, Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung
Normen:
BeamtStG § 39 Satz 1
Leitsätze:

Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Beamten auf Probe, der von der Staatsanwaltschaft des - von ihm nicht bestrittenen - unrechtmäßigen Besitzes von Betäubungsmitteln beschuldigt wird und die Teilnahme an einer kurzfristig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit im Hinblick auf einen Betäubungsmittelkonsum verweigert hat.

 
Tenor:

           Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

 
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