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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 1177/19

Datum:
02.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1177/19
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2020:1202.4K1177.19.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 295/21
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.09.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2019 verpflichtet, der Klägerin eine mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft im Fach Englisch als zweite Wiederholung zu ermöglichen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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