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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 K 1034/19

Datum:
17.02.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Sonstige
Aktenzeichen:
20 K 1034/19
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2020:0217.20K1034.19.01
 
Schlagworte:
Streitwert Informationszugang Geschäftsverteilungspläne
Normen:
GKG § 52 Abs 2
Leitsätze:

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung auch des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, in den Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – unabhängig von der Anzahl der begehrten Informationen oder vom Wert der Information für den Kläger – von dem Regelstreitwert auszugehen.

 
Tenor:

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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