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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1238/20

Datum:
18.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1238/20
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2020:1218.12L1238.20.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Anforderungsprofil Tenure-Track-Professur
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123 Abs 1
Leitsätze:

Die Bewerberauswahl für eine Professur hat sich an dem in der Stellenausschreibung zugrunde gelegten Anforderungsprofil zu orientieren.

 
Tenor:

1.              Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen     Anordnung vorläufig untersagt, die ausgeschriebene      W1-Tenure-Track-Professur (nach W2) für „das Recht der digitalen Wirtschaft“ mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige-ladenen, die diese selbst trägt.

2.              Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,- € festgesetzt.

 
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