Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15a M 24/19

Datum:
19.06.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15a M 24/19
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2019:0619.15A.M24.19.00
 
Schlagworte:
Gegenstandswert, Asylverfahren, Vollstreckungsverfahren, Urteil, Rechtskraft, Abschiebungsverbot, Billigkeit
Normen:
RVG § 30 Abs 1; RVG § 30 Abs 2
Leitsätze:

Für eine Herabsetzung des Gegenstandswertes nach § 30 Abs. 2 RVG in einem Vollstreckungsverfahren aus Billigkeitsgründen besteht kein Anlass, wenn das Bundesamt das Vollstreckungsverfahren wegen des über 3 Monate nicht erlassenen Bescheides unnötigerweise selbst verursachr hat.

 
Tenor:

Der Gegenstandswert wird auf Antrag der Kläger auf 6.000 € festgesetzt.

 
1 2 3
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank