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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 287/19

Datum:
20.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 287/19
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2019:0520.12L287.19.00
 
Schlagworte:
Statusgleiche Versetzung Stellenbesetzung Besetzung dauerhafter Planstellen innerorganisatorische Maßnahme Bewerbungsverfahrensanspruch Anforderungsprofil
Normen:
Grundgesetz Art. 33 Abs. 2; FHGöD NRW § 20 Abs. 2
Leitsätze:

1. Eine das Statusamt der Bewerber unberührt lassende Besetzung dauerhafter Planstellen vermittelt als rein innerorganisatorische Maßnahme grundsätzlich keine schutzwürdige Rechtsposition nach Art. 33 Abs. 2 GG. Dies ist nur dann anders zu beurteilen, wenn dem Verhalten des Dienstherrn zu entnehmen ist, dass er sich bei der Besetzung "freiwillig" den Kriterien der Bestenauslese unterwirft.

2. Hat der Dienstherr in zulässiger Weise ein Anforderungsprofil aufgestellt, so ist die Auswahl eines Beamten ausgeschlossen, wenn er dieses Anforderungsprofil nicht erfüllt.

3. Die Beschränkung der Ausschreibung "fester" Planstellen für Dozenten verstößt nicht gegen § 20 Abs. 2 FHGöD NRW.

 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mitAusnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige-ladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

 
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