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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 3881/16

Datum:
12.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 3881/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2019:0212.12K3881.16.00
 
Schlagworte:
Rüstzeiten Feuerwehr Vor- und nachbereitende Tätigkeiten Arbeitszeit über die Arbeitszeit hinaus geleisteten Dienst Mehrarbeit beamtenrechtl. Ausgleichsanspruch
Normen:
§ 242 BGB
Leitsätze:

190212_VG_Endurteil - Keine Anerkennung von vor- und nachbereitenden Tätigkeiten als über die Arbeitszeit hinaus geleisteten Dienst

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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