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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3157/17

Datum:
16.05.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3157/17
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2018:0516.7K3157.17.00
 
Schlagworte:
Amphetamin Einlassung Urintest Drogenvortest Blutuntersuchung negativ
Normen:
StVG § 3; FeV § 46
Leitsätze:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn sich trotz negativer Blutuntersuchung ein stimmiges Gesamtbild eines Amphetaminkonsums angesichts eines positiven Urintests und des anschließenden Konsumeingeständnisses gegenüber Polizeibeamten ergibt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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