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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 K 3255/16

Datum:
26.01.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3255/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2018:0126.2K3255.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der/die Kläger*in.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der/die Kläger*in  darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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