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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 K 2852/18

Datum:
15.10.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 K 2852/18
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2018:1015.20K2852.18.00
 
Schlagworte:
Informationszugang; Verhinderungszeiten; Dienstalter; Lebensalter
Normen:
IFG NRW § 4 Abs 1; IFG NRW § 9 Abs 1
Leitsätze:

Es bleibt dahingestellt, ob auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen der Zugang zu Verhinderungszeiten einzelner Richter und deren Dienst- und Lebensalter überhaupt beansprucht werden kann. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 9 Abs. 1 lit. e) IFG NRW ist jedenfalls dann nicht begründet, wenn lediglich allgemein vorgebracht wird, anhand dieser personenbezogenen Daten die Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter für die Vergangenheit überprüfen zu wollen

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Klage unter Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwalts wird abgelehnt.

 
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