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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 K 2276/18

Datum:
15.10.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 K 2276/18
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2018:1015.20K2276.18.00
 
Schlagworte:
Informationszugang Verhinderungszeiten Dienstalter Lebensalter
Normen:
IFG NRW § 4 Abs. 1; IFG NRW § 9 Abs. 1
Leitsätze:

Es bleibt dahingestellt, ob auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen der Zugang zu Verhinderungszeiten einzelner Richter und deren Dienst- und Lebensalter überhaupt beansprucht werden kann. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 9 Abs. 1 lit. e) IFG NRW ist jedenfalls dann nicht begründet, wenn lediglich allgemein vorgebracht wird, anhand dieser personenbezogenen Daten die Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter für die Vergangenheit überprüfen zu wollen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Klage unter Beiordnung von Rechtsanwalt M.     aus C.      wird abgelehnt.

 
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