Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 9431/17

Datum:
26.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 9431/17
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2018:0926.1K9431.17.00
 
Schlagworte:
Krankheitsbedingte Verlängerung der Probezeit Erheblichkeitsschwelle Addition der Ausfallzeiten beamtenrechtliche Fürsorgepflicht Härtefallvorschrift
Normen:
LBG NRW § 13 Abs. 4; LVO Pol § 5 Abs. 5; GG Art. 3 Abs. 1
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Polizeipräsidiums H.             rechtswidrig war, soweit in diesem die Probezeit des Klägers um einen Zeitraum von mehr als 49 Tagen verlängert wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank