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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 2762/16

Datum:
16.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2762/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0116.7L2762.16.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung
Normen:
StVG § 3 I; FeV § 46 I; FeV § 14 I 1 Nr. 2
Leitsätze:

Der reine Zeitablauf zwischen dem Fund einer größeren Menge Cannabis und einer Gutachtenanordnung führt nicht dazu, dass keine Eignungszweifel mehr bestehen. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanter Umstände des Einzelfalls.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

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