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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 6147/16

Datum:
22.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6147/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0322.7K6147.16.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung Demenz Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt Prozessfähigkeit
Normen:
§ 3 StVG; § 46 FeV; Ziffer 9.1 Anlage 4 zur FeV; § 62 VwGO
Leitsätze:

Entziehung der Fahrerlaubnis

Kraftfahreignung (verneint) bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme von Morphium, hier: Überdosierung mit folgendem stationären Krankenhausaufenthalt

Prozessfähigkeit bei angeordneter Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt (bejaht)

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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