Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 4566/16

Datum:
11.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4566/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:1011.7K4566.16.00
 
Schlagworte:
Unzuverlässigkeit Widerruf Taxikonzession Genehmigung zum Verkehr mit Taxen schwerer Verstoß Verhältnismäßigkeit strafrechtliche Verurteilung
Normen:
PBefG § 25; PBefG § 13; PBZugV § 1; GewO § 35 Abs. 3
Leitsätze:

Eine strafrechtliche Verurteilung eines Taxiunternehmers wegen sexueller Nötigung eines weiblichen Fahrgastes, die er in seiner Funktion als Taxifahrer im eigenen Unternehmen begangen hat, kann zu seiner Unzuverlässigkeit als Taxiunternehmer und zum Widerruf seiner Taxikonzession führen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank