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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3044/16

Datum:
18.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 3044/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0118.7K3044.16.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung fehlendes Rechtsschutzinteresse Vergleich Verpflichtung zur Klagerücknahme
Normen:
BGB § 242, StVG § 3, FeV § 46
Leitsätze:

Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Aufrechterhaltung eines Anfechtungsantrags nach Verpflichtung zur Klagerücknahme im gerichtlichen Vergleich

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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