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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 2817/16

Datum:
19.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2817/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0719.1K2817.16.00
 
Schlagworte:
Erholungsurlaub, zusätzliche Urlaubstage, Wochenenddienst, Fünf-Tage-Woche, Mehrdienst dienstplanmäßige Überschreitung, regelmäßige Überschreitung
Normen:
FrUrlV NRW § 23
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Polizeipräsidiums H.    vom 14. April 2016 verpflichtet, dem Kläger für das Urlaubsjahr 2015 zwei Tage zusätzlichen Erholungsurlaub zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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