Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 1487/16

Datum:
10.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1487/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:1010.19K1487.16.00
 
Schlagworte:
Zuwendung; Subvention; Widerruf; Zweckverfehlung; Zuwendungszweck; Arbeitsplätze; Arbeitsplatzziel; Zweckbindung; Ermessen; Koordinierungsrahmen; Erstattungsbescheid; Schuldbeitritt
Normen:
VwVfG NRW § 49 Abs. 3; VwVfG NRW § 49a
Leitsätze:

Zum Widerruf eines Zuwendungsbescheids wegen Verfehlung des Arbeitsplatzziels.

Einschränkungen des Widerrufsermessens ergeben sich aus Art. 3 GG i.V. m. der durch die maßgeblichen ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften - hier Koordinierungsrahmen - vermittelten Verwaltungspraxis. Entscheidend ist, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschriften im maßgeblichen Zeitpunkt gehandhabt hat.

Zur Verneinung eines Ausnahmefalls nach dem Koordnierungsrahmen.

§ 49a Abs. 1 VwVfG NRW ermächtigt die Behörde dazu, einen Erstattungsanspruch nicht nur gegen den Zuwendungsempfänger, sondern gegen jeden Erstattungsschuldner geltend zu machen. Dazu zählt insbesondere derjenige, der der öffentlich-rechtlichen Erstattungspflicht durch Schuldbeitritt beitritt.

 
Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank