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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 783/15

Datum:
17.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 783/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0817.17K783.15.00
 
Schlagworte:
Waffenschein waffenrechtliches Bedürfnis gefährdete Person Juwelier Gefährdungslage
Normen:
WaffG § 19
Leitsätze:

Waffenrecht. Kein waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe für einen Juwelier beim Transport hoher Sachwerte mangels besonderer Gefährdungslage und wegen Fehlens der Erforderlichkeit und Geeignetheit der Schusswaffe zur Gefährdungsminderung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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