Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15a K 5086/16.A

Datum:
06.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15a K 5086/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0106.15A.K5086.16A.00
 
Schlagworte:
Gegenstandswert; Unbilligkeit; Asylverfahren; Regelwert; Entscheidungsmitteilung; Streitgegenstand
Normen:
AsylG § 24 Abs 4; RVG § 30 Abs 1; RVG § 30 Abs 2 RVG § 33
Leitsätze:

Bei einer auf Mitteilung durch das Bundesamt nach § 24 Abs. 4 AsylG, bis wann über einen Asylantrag entschieden wird, entspricht es der Billigkeit nach § 30 Abs. 2 RVG, den Gegenstandswert auf die Hälfte des Regelwertes nach § 30 Abs. 1 RVG zu festzusetzen.

 
Tenor:

Der Gegenstandswert wird auf Antrag der Beklagten auf 2.500 € festgesetzt.

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank