Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15a K 5037/16.A

Datum:
14.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15a K 5037/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0914.15A.K5037.16A.00
 
Schlagworte:
Gegenstandswert Untätigkeitsklage Reduzierung Ablehnung abgelehnt
Normen:
RVG § 30, RVG § 30 Abs. 2, RVG § 30 Abs. 1,; RVG § 33,; AsylG § 80
Leitsätze:

Keine Reduzierung des Gegenstandswertes nach § 30 Abs. 2 RVG für eine Verpflichtungsklage bei Untätigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, deren Sachanträge über bloße Bescheidungsanträge hinausgehen.

 
Tenor:

Der Gegenstandswert wird auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers auf 5.000 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über den Antrag ist gerichtskosten- und rechtsanwaltsgebührenfrei.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank