Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14a K 7056/16.A

Datum:
20.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14a K 7056/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0620.14A.K7056.16A.00
 
Schlagworte:
Somalia Mogadischu Versorgungslage Clan Familie Al-Shabaab
Normen:
AsylG § 3, AsylG § 4, AufenthG § 60 Abs 5,; AufenthG § 60 Abs 7, EMRK Art 3
Leitsätze:

1.Für die Frage, ob ein Schutzsuchender im Falle der Rückkehr nach Somalia asylrelevanten verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt ist, ist auf die Verhältnisse in Mogadischu abzustellen.

2. Ein Rückkehrer, der in Mogadischu weder über familiäre noch sonstige Beziehungen verfügt, ist dort einer erheblichen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG ausgesetzt.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG hinsichtlich Somalia besteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank