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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2885/16

Datum:
31.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2885/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0131.12L2885.16.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenstreitverfahren dienstliche Beurteilung Nachzeichnung Fortschreibung belastbare Tatsachengrundlage Leistungsbild Telekom beschäftigungslos
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

1. Ist der Beamte in einem Beurteilungszeitraum von knapp zwei Jahren lediglich fünf Monate dienstlich verwendet worden, dürfen die hierüber erlangten begrenzten Erkenntnisse nicht auf den gesamten Beurteilungszeitraum übertragen werden.

2. Einer Fortschreibung (Nachzeichnung) der Leistung eines Beamten mangelt es an einer belastbaren Tatsachengrundlage, wenn seit der letzten dienstlichen Beurteilung dreizehn Jahr vergangen sind

 
Tenor:
 
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