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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2301/17

Datum:
23.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2301/17
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:1023.12L2301.17.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beförderung dienstliche Beurteilung Auswahlgespräch Vergleichbarkeit Leistungsvergleich Anforderungsprofil
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Die Auswahl eines Bewerbers für einen Beförderungsdienstposten darf ausnahmsweise aufgrund eines Auswahlgesprächs erfolgen, wenn bei überwiegend auswärtigen Bewerbern ein Leistungsvergleich auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen nicht möglich ist.

 
Tenor:

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.

Der Streitwert wird auf bis zu 16.000,- Euro festgesetzt.

 
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