Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 4010/16

Datum:
30.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 4010/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2017:0530.12K4010.16.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Fortschreibung belastbare Tatsachengrundlage Zeugnis Telekom In-sich-Beurlaubung
Leitsätze:

1. Ist die letzte dienstliche Beurteilung vor über zwölf Jahren erstellt worden, fehlt es an einer belastbaren Tatsachengrundlage für die Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung.

2. Das Zeugnis aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, welches für einen In-sich-beurlaubten Telekom-Beamten erstellt worden ist, steht einer dienstlichen Beurteilung nicht gleich.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank