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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a L 63/16.A

Datum:
05.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7a L 63/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0205.7A.L63.16A.00
 
Schlagworte:
Dublin-Verfahren Belgien Asylverfahren Erkenntnisquelle Aufnahmebedingung systemische Mängel
Normen:
EUV 604/2013 Art 17 Abs 1; MRK Art 3; EUGrdrCH Art 4
Leitsätze:

Dem Gericht liegen keine Erkenntnisquellen vor, die die Befürchtung rechtfertigen, dass in Belgien systemische Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen bestehen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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