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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1115/16

Datum:
02.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1115/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0902.7L1115.16.00
 
Schlagworte:
Berufsverbot Hebamme
Normen:
StGB § 70
Leitsätze:

Für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein lebenslanges Berufsverbot aufgrund eines rechtskräftigen Urteils verhängt ist.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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