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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 6598/16

Datum:
07.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6598/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:1107.7K6598.16.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung
Leitsätze:

Entziehung der Fahrerlaubnis

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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