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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 4277/15

Datum:
08.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4277/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0808.7K4277.15.00
 
Schlagworte:
ärztliche Fortbildung Fortbildungszertifikat Ärztekammer
Normen:
Fortbildungsordnung Ärztekammer SGB V § 95d
Leitsätze:

Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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