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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5a K 2064/15.A

Datum:
18.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5a K 2064/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0218.5A.K2064.15A.00
 
Schlagworte:
posttraumatische Belastungsstörung Blutrache Albanien Hilfsbeweisantrag
Normen:
AufenthG § 60 Abs 7 Satz 1
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens mit Ausnahme der aufgrund der Verweisung des Rechtsstreites angefallenen Kosten, die die Beklagte trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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