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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1556/16

Datum:
30.06.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1556/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0630.5L1556.16.00
 
Schlagworte:
Interessenabwägung offene Erfolgsaussichten
Normen:
VwGO § 80 a; BauGB § 212 a
 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

2.              Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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