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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1352/16

Datum:
02.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1352/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0802.5L1352.16.00
 
Schlagworte:
Flüchtlingsunterkunft; Abstandflächen; Gebot der Rücksichtnahme
Normen:
BauO NW § 6 Abs. 15;
 
Tenor:

1.  Der Antrag wird abgelehnt.         Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten     der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt

 
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