Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 K 5510/15

Datum:
14.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 5510/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0314.2K5510.15.00
 
Schlagworte:
Nachforderungszinsen; Verfassungsmäßigkeit
Normen:
AO § 233a Abs. 1 S. 1;; GG Art. 3 Abs. 1
Leitsätze:

Gegen den für die Verzinsung von Ansprüchen aus einem Steuerverhältnis geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat bestehen auch mit Blick auf die Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank