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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 1717/14

Datum:
20.06.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1717/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0620.13K1717.14.00
 
Schlagworte:
Nacherhebung Niederschlagswassergebühren versickerungsfähiges Pflaster Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Normen:
KAG NRW § 6
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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