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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2395/16

Datum:
02.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2395/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:1202.12L2395.16.00
 
Schlagworte:
Telearbeitsplatz Entziehung Widerruf Telekom Umsetzung
Normen:
BGleiG §§ 15,16
Leitsätze:

Die Einräumung und die Entziehung eines Telearbeitsplatzes gegenüber einem Beamten ist - ungeachtet der § 15, 16 BGleiG - unterhalb der Ebene der Umsetzung anzusiedeln und steht im Ermessen des Dienstherrn.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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