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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2169/16

Datum:
09.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2169/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0909.12L2169.16.00
 
Schlagworte:
Amtsärztliche Untersuchung Untersuchungsanordnung Untersuchungsinhalt Untersuchungsumfang Gespräch Mitwirkungspflicht Teilnahmepflicht
Normen:
LBG NRW § 33 Abs 1 S 1
Leitsätze:

Veranlasst der Dienstherr ein Gespräch mit dem Ziel, die amtsärztliche Untersuchungs-anordnung hinsichtlich des Untersuchungsumfangs- und -inhalts zu konkretisieren und sie den rechtlichen Anforderungen entsprechend ausgestalten zu können, obliegt dem Beamten regelmäßig eine Mitwirkungs- und Teilnahmepflicht.

 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.

              Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.   Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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