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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2084/16

Datum:
22.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2084/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:1122.12L2084.16.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich inhaltliche Ausschöpfung wertende Betrachtung Hilfskriterien Laufbahnprüfung Anordnungsgrund freigestelltes Personalratsmitglied
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

1. Entschließt sich der Dienstherr beim wertenden Vergleich zwischen den in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern erstellten dienstlichen Beurteilungen, das Gesamtergebnis der dienstlichen Beurteilung des Bewerbers mit dem niedrigeren Statusamt um eine volle Notenstufe abzusenken, muss sich dies - im Rahmen einer inhaltlichen Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilungen - ebenfalls bei den Einzelfeststellungen widerspiegeln.

2. Zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei einer zu Lasten eines freigestellten Personalratsmitglieds getroffenen Auswahlentscheidung.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

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